1. Allgemeine Gesundheitsuntersuchung auch bei gesunden Versicherten: Alle drei Jahre für Männer und Frauen ab dem 35. Lebensjahr. Ab dem 18. Lebensjahr ist ein einmaliger Gesundheitscheck seit 1.1.2019 möglich.
2. Für Männer ab 45 Jahren eine jährliche Krebsvorsorgeuntersuchung (Hausarzt oder Urologe)
3. Die einmalige Jugendgesundheitsuntersuchung für alle Mädchen und Jungen zwischen 12 und 14 Jahren (Hausarzt oder Kinderarzt)
4. Die Berufseignungsuntersuchung nach Abschluss der Schule bezieht sich auf den Berufswunsch bei minderjährigen Jugendlichen (Jugend-Arbeitsschutz-untersuchung).